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   BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80   

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https://dejure.org/1981,4411
BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80 (https://dejure.org/1981,4411)
BSG, Entscheidung vom 01.04.1981 - 9 RV 33/80 (https://dejure.org/1981,4411)
BSG, Entscheidung vom 01. April 1981 - 9 RV 33/80 (https://dejure.org/1981,4411)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80
    Bei derartigen nebeneinander stehenden, sich in ihrem gesundheitlichen Erscheinungsbild gegenseitig nicht beeinträchtigenden Gesundheitsstörungen wird die MdE iS des § 30 Abs. 1 BVG durch Auswirkungen der schädigungsabhängigen Krankheit selbst dann nicht erhöht, wenn erst durch ihr Zusammenwirken ungünstigere Auswirkungen der Schädigungsfolgen auftreten (vgl BSG vom 1975-12-10 9 RV 112/75 = BSGE 41, 70, 71).
  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 1188/60
    Auszug aus BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80
    Zu den sogenannten Nachschäden, die zu einer höheren Bewertung der MdE nach § 30 Abs. 1 BVG nicht herangezogen werden können (vgl BSG vom 1962-06-19 11 RV 1188/60 = BSGE 17, 114, 116 ff), gehören Gesundheitsstörungen nicht schon dann, wenn sie zeitlich nach der Schädigung eingetreten sind, sie müssen vielmehr auch unabhängig von der Schädigung oder den Schädigungsfolgen entstanden sein und sich entwickeln; wenn also der ursprüngliche Kriegsschaden nicht mehr zur Wirkkraft für die Endverhältnisse geworden ist (vgl BSG vom 1980-10-28 9 RV 21/79).
  • BSG, 28.10.1980 - 9 RV 21/79

    Nachschaden bei Verlust des zweiten Hodens mit Unfruchtbarkeit und

    Auszug aus BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80
    Zu den sogenannten Nachschäden, die zu einer höheren Bewertung der MdE nach § 30 Abs. 1 BVG nicht herangezogen werden können (vgl BSG vom 1962-06-19 11 RV 1188/60 = BSGE 17, 114, 116 ff), gehören Gesundheitsstörungen nicht schon dann, wenn sie zeitlich nach der Schädigung eingetreten sind, sie müssen vielmehr auch unabhängig von der Schädigung oder den Schädigungsfolgen entstanden sein und sich entwickeln; wenn also der ursprüngliche Kriegsschaden nicht mehr zur Wirkkraft für die Endverhältnisse geworden ist (vgl BSG vom 1980-10-28 9 RV 21/79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Eine solche Gesundheitsstörung kann bei der Feststellung des Grades der MdE/GdS nach § 30 Abs. 1 BVG nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn sie zusammen mit Schädigungsfolgen zu besonderen Auswirkungen führt, bei denen die Schädigungsfolgen eine gleichwertige oder überwiegende Bedeutung haben (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 - juris; vgl. auch Teil C Nr. 12b der Anlage zur § 2 VersMedV und Nr. 47 Abs. 2 AHP, Seite 160).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 7/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit Rollstuhlladeboy - Erlöschen

    Ein nachfolgender unfallunabhängiger weiterer Schaden kann den Unfallschaden nicht verschlimmern (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 25.04.1961 - 11 RV 1340/60 = BSGE 14, 176; BSG, Urt. v. 19.06.1962 - 11 RV 1188/60 = BSGE 17, 114, 116 f.; BSG, Urt. v. 01.04.1981 - 9 RV 33/80, zitiert nach juris sowie Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2009, S. 301 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.04.2017 - B 9 V 84/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Der ursprüngliche entschädigungspflichtige Schaden darf nicht mehr zur Wirkkraft für die Endverhältnisse geworden sein, dh die Schädigungsfolgen dürfen die nachträglichen Gesundheitsstörungen in ihrem Erscheinungsbild nicht beeinflusst haben (vgl BSG Urteil vom 1.4.1981 - 9 RV 33/80 - Juris; BSG Urteil vom 6.9.1989 - 9 RV 26/88 - SozR 3100 § 30 Nr. 79) .
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

    Damit hat das LSG keine durch die Schädigungsfolge wesentlich ursächlich beeinflußte Entwicklung des Altersleidens festgestellt, die als mittelbare Schädigungsfolge zu bewerten wäre (vgl Urteil des Senats vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 = Meso B 10/386; vgl auch die vom LSG zitierte Entscheidung in Breithaupt 1977, 340).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2003 - L 7 VH 41/02

    Gewährung einer Versorgungsgrundrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 40

    Es kann eine Verschlimmerung der anerkannten Schädigungsfolgen (Nr. 42 Abs. 2 und 3 AP 1996) eingetreten oder eine weitere psychische Gesundheitsstörung als Folgeschaden (Nr. 47 Abs. 3 S. 93 AP 1996), mittelbare Schädigungsfolge (Nr. 40 AP 1996) oder Nachschaden (Nr. 47 Abs. 2 AP 1996, zum Begriff des Nachschadens: BSG, Urteil vom 01.04.1981, 9 RV 33/80) hinzugetreten sein.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG, die im Zusammenhang mit nachträglichen schädigungsunabhängigen Veränderungen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (sog. Nachschäden) und deren Auswirkungen auf Renten nach dem Bundesversorgungsgesetzes - BVG - und der RVO ergangen ist (BSG SozR 3100 § 62 Nr. 24; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 -, Juris), können unfallunabhängige Gesundheitsschädigungen, die nach dem Versicherungsfall eingetreten sind und selbstständig neben die eine Rente begründende Gesundheitsbeeinträchtigungen treten, nicht zu einer Rentenerhöhung führen, da nur eine Veränderung in den Schädigungsfolgen bei der Rentenbemessung berücksichtigungsfähig ist.
  • BSG, 28.10.1980 - 9 RV 21/79

    Nachschaden bei Verlust des zweiten Hodens mit Unfruchtbarkeit und

    BSG 1981-04-01 9 RV 33/80 Vergleiche.
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